Bei der Einstellung von EU-Bürgern, sofern Sie einen EU-Pass besitzen, müssen Sie als Arbeitgeber nichts weiter beachten. Die Anstellung eines EU-Bürgers aus dem Ausland verhält sich genauso, als wenn ein deutscher Arbeitnehmer angestellt wird. Es gelten die gleichen Arbeitnehmerrechte und Tariflöhne. Es gibt allerdings auch wenige Ausnahmen, bei denen Sie vor der Einstellung prüfen sollten ob bestimmte Abschlüsse in Deutschland einer Anerkennung bedürfen. Dies gilt z.B. bei Krankenschwestern, Ärzten und Pädagogen. Für fast alle anderen Berufsgruppen ist aber auch diese Vorgabe, spätestens mit dem Beitrittstag eines Landes in die europäische Gemeinschaft, entfallen und alle Abschlüsse werden innerhalb der Gemeinschaft anerkannt und die Ausbildungsinhalte weitestgehend angeglichen. Daher ist die Personalrekrutierung von Arbeitern aus Osteuropa ohne Auflagen und Hindernisse sehr unkompliziert umzusetzen.